Checkliste Fluggastrechte

Die Tickets und Pässe besorgt, Koffer gepackt, rechtzeitig am Flughafen und dennoch sitzengeblieben. Die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen stehen in der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union. Diese EU-Verordnung 261/2004 sagt, wie Airlines entschädigen müssen.

Wann Anspruch besteht


Nicht zahlen müssen die Fluggesellschaften, wenn sie spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Flug über Änderungen informierten. Auch "außergewöhnliche Umstände" befreien sie von der Entschädigungspflicht. Dazu gehören Streiks oder Wetterkapriolen. Wird ein alternativer Flug für dieselbe Route angeboten, ist die Gesellschaft frei. Der Passagier hat die Pflicht, eine dreiviertel Stunde vor Abflug am Gate zu sein.

Checkliste der einzelnen Fluggastrechte


Flugverspätung: Anspruch besteht, wenn die Fluggesellschaft verantwortlich ist, z.B. wegen eines technischen Defekts.Die Höhe des Betrages hängt an der Flugstrecke. Ab vier Stunden Verspätung für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sind 400 Euro fällig, über 3.500 Kilometer 600 Euro. Strecken unter 1.500 Euro werden mit 250 Euro entschädigt.

Flugausfall: So genannte Versorgungsleistungen, kostenlose Getränke, Essen und Zugang zu Kommunikation, gibt es auch, wenn die Airline für den Ausfall nicht verantwortlich ist. Zusätzlicher Schadensersatz zwischen 250 und 600 Euro ab 3 Stunden Verspätung ist fällig, wenn die Airline die Flugstreichung verantworten muss.

Flugumbuchung: Liegt die Verantwortung für die "Nichtbeförderung" bei der Airline, haben Passagiere ein Recht auf Ersatzflüge oder Entschädigung, wenn sie von der Reise Abstand nehmen. Gibt es nicht genügend Plätze, muss die Airline Sitzengebliebenen zwischen 250 und 600 Euro zahlen.

Streik: Da es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, gibt es auch keine Entschädigung. Fluggesellschaften müssen jedoch für kostenlose Getränke, Speisen, Kommunikation und Hotels, einschließlich Transfer, sorgen. Wahlweise gibt es den Ticketpreis zurück, einen frühestmöglichen Rückflug zum Ausgangsort oder alternative Beförderung zum Ziel der Reise.

Unwetter: Hier ist die Rechtslage uneindeutig und jeder Fall wird einzeln gewertet. Betreuung und Unterstützung muss die Fluggesellschaft immer leisten, auch wenn sie nicht verantwortlich ist. Ist sie zu vorsichtig, z.B. wenn andere Gesellschaften trotzdem starten, muss sie für Verspätungen und Ausfälle entschädigen.

So werden die Rechte durchgesetzt


Geht es um die Durchsetzung von Fluggastrechten, mauern die Airlines gern. Hier kommen Portale ins Spiel, die bei der Einforderung einer Entschädigung helfen. Sie klagen im Auftrag des Fluggastes. Viele Verbraucher haben bereits mit flightright Erfahrungen gesammelt, die durchweg positiv waren. Gelingt es flightright Entschädigungsleistungen zu holen, stehen ihnen 25 Prozent der Summe zu. Fließt kein Schadensersatz, hat der Fluggast allerdings keine Kosten und damit kein Risiko.